REISEUNTERLAGEN
Bereiten Sie die für das Einschiffen auf der Fähre notwendigen Dokumente vor
Bürger eines EU- Landes, die nach Tunesien und Marokko reisen möchten, benötigen einen gültigen Reisepass; für Reisen nach Spanien, Griechenland, Sardinien und Sizilien ist ein gültiger Personalausweis ausreichend.
Bürger eines Nicht-EU-Landes benötigen auf allen Routen einen gültigen Reisepass.
MINDERJÄHRIGE (von 0 bis zum nicht vollendeten 12. Lebensjahr): müssen ein gültiges Identitätsdokument mitführen, so wie es oben für erwachsene Passagiere angegeben ist.
Auf keinen Fall ist ein Einschiffen nur mit Selbtsbescheinigung gemäß Präsidialverordnung 445/2000 erlaubt.
Andernfalls wird die Einschiffung ohne Recht auf Rückerstattung des Tickets verweigert.
Vor der Reise müssen Sie sich vergewissern, über die notwendigen Unterlagen zum Ausschiffen am Zielhafen zu verfügen. Der Beförderer kann auf keinen Fall für eine etwaige Untersagung des Ausstiegs durch die zuständigen örtlichen Behörden haftbar gemacht werden, sollten die notwendigen Unterlagen für die Einreise in das Zielland nicht ausreichen.
Für nähere Informationen lesen Sie bitte auf der Internetseite der Italienischen Staatspolizei oder, für Passagiere ohne italienische Staatsbürgerschaft ist es ratsam, die zuständige Behörde im Herkunftsland zu konsultieren.
Für andere Informationen: Allgemeinen Bedingungen der Gesellschaft .